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Leipzig für Verliebte
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AGB
I. Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Kongressen, Tagungen etc. sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vivaldi Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend Hotel genannt).

2. Die Nutzung der Hotelzimmer und der Veranstaltungsräume zu anderen als den in Ziff. 1 genannten Zwecken sowie die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer oder der Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchungen der Hotelzimmer oder der Veranstaltungsräume schriftlich zu bestätigen.

2. Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, dem Hotel bis spätestens drei Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer oder die Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Hotelzimmer oder der Veranstaltungsräume und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für seine Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.

3. Das Hotel ist berechtigt, für Reservierungen bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart.

4. Rechnungen des Hotels sind spätestens am Abreisetag fällig und vom Kunden zu begleichen. Rechnungen, welche dem Kunden zugesandt werden, sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
IV. Um- und Abbestellung, Stornierung des Kunden

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Hotelzimmern oder Veranstaltungsräumen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Hotelzimmer und der Veranstaltungsräume anzurechnen. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer und Veranstaltungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

3. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Bei Um- bzw. Abbestellungen von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:
Abbestellung Anspruch des Hotels
bis 42 Tage vor Ankunft keine Kosten
41 bis 28 Tage vor Ankunft 20 % des Preises der vereinbarten Leistungen
27 bis 14 Tage vor Ankunft 50 % des Preises der vereinbarten Leistungen
13 bis 0 Tage vor Ankunft 80 % des Preises der vereinbarten Leistungen

Umfassen die getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Hotel mehr als 250 Über-nachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 4 Wochen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.

4. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
V. Rücktritt des Hotels

1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

§ höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

§ Hotelzimmer oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

§ das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen (Hotelzimmer/Veranstaltungsräume) den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels gefährden kann.

2. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Bereitstellung, Über- und Rückgabe der Hotelzimmer und Veranstaltungsräume

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Veranstaltungsräume. Sollten vereinbarte Hotelzimmer oder Veranstaltungsräume nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages und bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, das Hotel verletzt Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder eine wesentliche Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist.

2. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei Geld, Wertpapieren und sonstigen Wertsachen höchstens bis zu einem Betrag von Euro 800,00. Die Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn er nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel eine Anzeige macht (§ 703 BGB).
VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen der mit dem Hotel abgeschlossenen Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
IX. Abweichend bzw. in Ergänzung von Ziff. I. bis VIII. gilt für die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen Folgendes:

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt. Der Veranstalter/Kunde haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Leistungen, insbesondere für Speisen und Getränke.

3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.

4. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für schuldhafte Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Kunde. Dies gilt auch für den Verlust oder für die Beschädigung von Eigentum des Hotels, welche durch die Mitarbeiter des Veranstalters/des Kunden, seine Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden ist.

5. Für Verluste oder die Beschädigung von im Hotel eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Veranstaltungen wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

6. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Der Kunde ist bei Störungen der vorgenannten Einrichtungen nicht zur Preisminderung berechtigt.
Letzte Aktualisierung ( Friday, 06. January 2012 )